Satzung
für die Verleihung der Johann Albert Fabricius-Medaille
(gem. § 1 Abs. 2 der Satzung) vom 2. Juli 1999.

§ 1

Die Johann Albert Fabricius-Medaille wird zur Würdigung herausragender Leistungen für die Förderung der Wissenschaften und der Joachim Jungius-Gesellschaft verliehen.

§ 2

Über die Verleihung der Johann Albert Fabricius-Medaille entscheidet auf schriftlich begründeten Vorschlag von Präsident und Vorstand die Mitgliederversammlung.

§ 3

Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel im Rahmen einer Jahresfeier der Gesellschaft und geht einher mit einer Laudatio und einer nachfolgenden Ansprache des Empfängers; ausnahmsweise kann die Verleihung auch im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung erfolgen.