Götz Landwehr
Das Seerecht der Hanse (1365-1614)
Berichte a. d. Sitz. der Joach. Jungius Ges., Jg 21,
Heft 1, 164 Seiten, kart., (ISBN 3-525-86319-5), 25,90.
Das Hansische Seerecht von 1614, das letzte bedeutende Gesetzgebungswerk
der Hanse, steht am Endpunkt einer zweihundertfünfzigjährigen
mit der Seeschiffahrt befaßten hansischen Rechtssetzungstätigkeit,
die in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit kleinen
Schritten beginnt, im 15. Jahrhundert (1418, 1434, 1435, 1441,
1447, 1482) weiter ausgreift und die sich im 16. Jahrhundert,
als der Stern der Hanse bereits deutlich im Sinken war, in regen
Gesetzgebungsaktivitäten äußert, die im Seerecht
von 1614 eine abschließende Gestalt erhalten. Die Studie
untersucht Herkunft, Textgeschichte und Regelungsgehalt der Normen
- in den Hanserezessen mit seerechtlichem Inhalt, insbesondere
des 15. Jahrhunderts, sodann
- in den Schifferordnungen von 1482, 1530 und 1572 sowie ferner
- in der Schiffsordnung von 1591 und schließlich
- im Seerecht von 1614.
Die Untersuchung zeigt den Wandel vom Schiffordnungsrecht zum
Seehandelsrecht, das systematisch geordnet im Seerecht von 1614
in Erscheinung tritt. Die Darstellung der dort geregelten See-Rechtsverhältnisse,
die einen weiteren Schwerpunkt bildet, bringt auch einen Vergleich
mit dem vorhergehenden Hanserecht sowie vor allem mit den seerechtlichen
Vorschriften im Revidierten Lübecker Stadtrecht von 1586
und in den Hamburgischen Statuten von 1603/05.