Götz Landwehr
Das Seerecht der Hanse (1365-1614)
Berichte a. d. Sitz. der Joach. Jungius Ges., Jg 21, Heft 1, 164 Seiten, kart., (ISBN 3-525-86319-5), € 25,90.

Das Hansische Seerecht von 1614, das letzte bedeutende Gesetzgebungswerk der Hanse, steht am Endpunkt einer zweihundertfünfzigjährigen mit der Seeschiffahrt befaßten hansischen Rechtssetzungstätigkeit, die in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit kleinen Schritten beginnt, im 15. Jahrhundert (1418, 1434, 1435, 1441, 1447, 1482) weiter ausgreift und die sich im 16. Jahrhundert, als der Stern der Hanse bereits deutlich im Sinken war, in regen Gesetzgebungsaktivitäten äußert, die im Seerecht von 1614 eine abschließende Gestalt erhalten. Die Studie untersucht Herkunft, Textgeschichte und Regelungsgehalt der Normen
- in den Hanserezessen mit seerechtlichem Inhalt, insbesondere des 15. Jahrhunderts, sodann
- in den Schifferordnungen von 1482, 1530 und 1572 sowie ferner
- in der Schiffsordnung von 1591 und schließlich
- im Seerecht von 1614.
Die Untersuchung zeigt den Wandel vom Schiffordnungsrecht zum Seehandelsrecht, das systematisch geordnet im Seerecht von 1614 in Erscheinung tritt. Die Darstellung der dort geregelten See-Rechtsverhältnisse, die einen weiteren Schwerpunkt bildet, bringt auch einen Vergleich mit dem vorhergehenden Hanserecht sowie vor allem mit den seerechtlichen Vorschriften im Revidierten Lübecker Stadtrecht von 1586 und in den Hamburgischen Statuten von 1603/05.