Würdigung
Auf Vorschlag der Joachim Jungius-Gesellschaft
der Wissenschaften verleiht die
HAMBURGISCHE STIFTUNG FÜR WISSENSCHAFTEN,
ENTWICKLUNG UND KULTUR HELMUT UND HANNELORE GREVE
den Förderpreis an
Frau Dr. theol. Antje Rüttgardt
Institut für Kirchengeschichte und Kirchliche
Archäologie, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Frau Dr. Antje Rüttgardt hat in ihrer
Dissertation "Klosteraustritte in der frühen Reformation.
Studien zu Flugschriften der Jahre 1522 bis 1524" den fundamentalen
Prozess der Auflösung der Klöster aus den Quellen verifiziert
in vier Fallstudien, die den Charakter historischer Miniaturen
haben. Die ausgereifte wissenschaftliche Leistung besticht durch
ihre Originalität, ihre Methodenvielfalt - sie verbindet
Fragestellungen der Mikrohistorie mit solchen der Mentalitäts-
und Rezeptionsgeschichte -, ihren Perspektivenreichtum und ihre
hohe sprachliche Sensibilität und Eleganz.
Mit ihrer Arbeit leistet Frau Dr. Rüttgardt über die
einzelnen Lebensgeschichten in ihren historischen Kontexten hinaus
einen Beitrag zur Wirkungsgeschichte Luthers, zur Diskussion über
die Reformation als Umbruch und als Epoche, zur Religionsgeschichte
des Christentums und zur Historischen Anthropologie: die Darstellung
der Ego-Dokumente lässt den schwierigen Weg zur Ausbildung
religiöser Individualität erkennen, die seit der Reformation
einen essentiellen Bestandteil evangelischer Identität ausmacht.
Hamburg, am 26. November 2004
(Prof. Dr. Helmut Greve)
(Prof. Dr. h. c. Hannelore Greve)
Stiftungsvorstand
Danksagung von Dr. Antje Rüttgardt
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrtes
Ehepaar Greve, meine sehr geehrten Damen und Herren,
über die Auszeichnung mit dem Förderpreis der Hamburgischen
Stiftung für Wissenschaften, Entwicklung und Kultur Helmut
und Hannelore Greve freue ich mich außerordentlich. Es ist
mir eine große Ehre, diese schöne Auszeichnung heute
hier entgegen nehmen zu dürfen.
Ich danke dem Vorstand der Joachim Jungius-Gesellschaft, dass
Sie meine Dissertation für diesen Förderpreis vorgeschlagen
haben. Und ich danke Ihnen, sehr verehrtes Ehepaar Greve, für
die großzügige Stiftung dieses Preises und die damit
verbundene ideelle und materielle Würdigung und Förderung
meiner kirchengeschichtlichen Forschungsarbeit.
Danken möchte ich auch meinem Doktorvater und akademischen
Lehrer, Prof. Dr. Dr. Johannes Schilling von der Universität
Kiel, der meine Dissertation für diese Auszeichnung vorgeschlagen
hat und ihr Entstehen mit seinem hohen fachlichen und menschlichen
Engagement begleitet hat.
Die hier ausgezeichnete Arbeit befasst sich mit dem Klosteraustritt
als einem zentralen Umbruchsphänomen der frühen Reformation.
Seit dem Jahr 1521 begannen die ersten Mönche - und seit
1524 zunehmend auch Nonnen - unter dem Einfluss der Gedanken Luthers
ihre Klöster zu verlassen. Diese Klosteraustrittsbewegung
der frühen zwanziger Jahre des 16. Jahrhunderts stellt eine
innerhalb der Kirchengeschichte bis dahin völlig neuartige
Erscheinung dar, die auch in der aufkommenden Publizistik der
Zeit vielfältigen Niederschlag gefunden hat. Im Februar 1522
veröffentlichte Luther ein Gutachten, das in der Folgezeit
zahlreiche Mönche und Nonnen zum Klosteraustritt motiviert
zu haben scheint. Luther bestritt darin mit Verweis auf die evangelische
Freiheit die Bindung der monastischen Gelübde Armut, Ehelosigkeit
und Gehorsam, die gemeinhin als unauflöslich galten und deren
Bruch nach spätmittelalterlicher Auffassung die ewige Verdammnis
nach sich ziehen musste. Das Evangelium von der alleinseligmachenden
Gnade Gottes in Jesus Christus, so Luthers Erkenntnis, mache alle
menschlichen Bemühungen um einen gnädigen Gott - um
"gute Werke", wie es in der Sprache der Zeit heißt
- und damit auch das Klosterleben überflüssig. "Gott
wolle keinen erzwungenen Dienst," und "nur wer Lust
und Liebe zum Klosterleben habe, solle auch darinnen bleiben",
forderte Luther.
Was aber bewog einzelne Mönche und Nonnen im konkreten Fall
dazu ihr klösterliches Lebens hinter sich zu lassen und damit
eine Lebensform aufzugeben, der jahrhundertelang die höchste
theologische und gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht
wurde und die seit dem frühen Christentum als ideale christliche
Lebensform galt? Wie kam es dazu, dass Einzelne unter Berufung
auf das Wort Gottes ihrer persönlichen Überzeugung gegen
eine jahrhundertealte Mehrheitsmeinung folgten? Welche persönlichen,
sozialen oder ordensspezifischen Voraussetzungen spielten dabei
eine Rolle? Unter welchen Umständen vollzog sich ein Klosteraustritt
und welche Folgen hatte er für die Betroffenen und ihr Umfeld?
Diesen Fragen wurde anhand von acht Fällen von Klosteraustritt
aus den Jahren 1522 bis 1528 nachgegangen, in deren Zusammenhang
es zur Veröffentlichung einer Rechtfertigungsschrift der
Betroffenen gekommen war. Es handelt sich um gedruckte Selbstzeugnisse,
in denen sechs Mönche und zwei Nonnen sich zu ihrer Abkehr
vom geistlichen Stand bekennen und ihren Schritt zur Wiedererlangung
der eigenen Ehre und zur Vermeidung von öffentlichem Ärgernis
verteidigen. Diese Rechtfertigungsschriften stellen die maßgebliche
Quelle der Untersuchung dar. Vier Fälle von Klosteraustritt
wurden anhand bestimmter qualitativer Kriterien wie Ordenszugehörigkeit,
regionaler Zuordnung oder dem Anteil an autobiographischem Material
ausgewählt und in Form mikrohistorischer Fallstudien eingehend
untersucht. Damit wurde ein Zugang zum Thema gewählt, der
bei der Sicht der Betroffenen selbst einsetzt und damit das Faktum
ernst nimmt, dass es sich bei den Klosteraustritten um individuell
verantwortete Vorgänge handelt.
Die Abkehr einzelner Mönche und Nonnen vom Ordensleben vollzog
sich demnach nicht in Gestalt eines plötzlichen Umbruches.
Vielmehr ging dem faktischen Klosteraustritt bei einzelnen Klosterpersonen
unter dem Einfluss reformatorischen Gedankengutes ein erkennbarer
Prozess innerer Ablösung vom mittelalterlichen Ordensideal
sowie die Erfahrung zunehmender Ausgrenzung ("Mobbing")
bzw. Isolation innerhalb der Klostergemeinschaft voraus. Diese
sich gegenseitig bedingenden Entwicklungen erzeugten bei den Betroffenen
einen immer stärker werdenden Leidensdruck.
Besonderen Druck erzeugte dabei offenbar die Erfahrung, die neu
gewonnene evangelische Überzeugung innerhalb des eigenen
Konventes bzw. im Rahmen pastoraler Tätigkeit wie Predigt,
Lehre und Seelsorge nicht weitergeben zu können oder durch
das Verlassen des Klosters in die Tat umsetzen zu dürfen.
In der Wahrnehmung der Betroffenen stellte sich dies nicht nur
als Unterdrückung der evangelischen Wahrheit, sondern auch
als Verbot individueller Glaubensaneignung dar, dem sie sich auf
Dauer ohne Verletzung ihres Gewissens zu beugen nicht imstande
sahen.
Die Rückkehr einzelner Klosterpersonen in die Welt erscheint
vor diesem Hintergrund nicht nur als Klimax eines geradezu zwangsläufigen
sozio-psychologischen Entwicklungsprozesses. Der freiwillige,
von den Verhältnissen vor Ort zugleich mit erzwungene Klosteraustritt
stellt sich auch als ein Akt der Emanzipation und Selbstabgrenzung
der Betroffenen dar, in dem nicht zuletzt das Bedürfnis nach
religiöser und personaler Individualität zum Ausdruck
kommen dürfte, das seit der Reformation einen essentiellen
Bestandteil evangelischer Identität darstellt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.