Würdigung

Auf Vorschlag der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften verleiht die
HAMBURGISCHE STIFTUNG FÜR WISSENSCHAFTEN,
ENTWICKLUNG UND KULTUR HELMUT UND HANNELORE GREVE
den Förderpreis an
Frau Dr. theol. Antje Rüttgardt
Institut für Kirchengeschichte und Kirchliche Archäologie, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Frau Dr. Antje Rüttgardt hat in ihrer Dissertation "Klosteraustritte in der frühen Reformation. Studien zu Flugschriften der Jahre 1522 bis 1524" den fundamentalen Prozess der Auflösung der Klöster aus den Quellen verifiziert in vier Fallstudien, die den Charakter historischer Miniaturen haben. Die ausgereifte wissenschaftliche Leistung besticht durch ihre Originalität, ihre Methodenvielfalt - sie verbindet Fragestellungen der Mikrohistorie mit solchen der Mentalitäts- und Rezeptionsgeschichte -, ihren Perspektivenreichtum und ihre hohe sprachliche Sensibilität und Eleganz.
Mit ihrer Arbeit leistet Frau Dr. Rüttgardt über die einzelnen Lebensgeschichten in ihren historischen Kontexten hinaus einen Beitrag zur Wirkungsgeschichte Luthers, zur Diskussion über die Reformation als Umbruch und als Epoche, zur Religionsgeschichte des Christentums und zur Historischen Anthropologie: die Darstellung der Ego-Dokumente lässt den schwierigen Weg zur Ausbildung religiöser Individualität erkennen, die seit der Reformation einen essentiellen Bestandteil evangelischer Identität ausmacht.

Hamburg, am 26. November 2004

(Prof. Dr. Helmut Greve) (Prof. Dr. h. c. Hannelore Greve)
Stiftungsvorstand

 

Danksagung von Dr. Antje Rüttgardt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrtes Ehepaar Greve, meine sehr geehrten Damen und Herren,
über die Auszeichnung mit dem Förderpreis der Hamburgischen Stiftung für Wissenschaften, Entwicklung und Kultur Helmut und Hannelore Greve freue ich mich außerordentlich. Es ist mir eine große Ehre, diese schöne Auszeichnung heute hier entgegen nehmen zu dürfen.
Ich danke dem Vorstand der Joachim Jungius-Gesellschaft, dass Sie meine Dissertation für diesen Förderpreis vorgeschlagen haben. Und ich danke Ihnen, sehr verehrtes Ehepaar Greve, für die großzügige Stiftung dieses Preises und die damit verbundene ideelle und materielle Würdigung und Förderung meiner kirchengeschichtlichen Forschungsarbeit.
Danken möchte ich auch meinem Doktorvater und akademischen Lehrer, Prof. Dr. Dr. Johannes Schilling von der Universität Kiel, der meine Dissertation für diese Auszeichnung vorgeschlagen hat und ihr Entstehen mit seinem hohen fachlichen und menschlichen Engagement begleitet hat.
Die hier ausgezeichnete Arbeit befasst sich mit dem Klosteraustritt als einem zentralen Umbruchsphänomen der frühen Reformation. Seit dem Jahr 1521 begannen die ersten Mönche - und seit 1524 zunehmend auch Nonnen - unter dem Einfluss der Gedanken Luthers ihre Klöster zu verlassen. Diese Klosteraustrittsbewegung der frühen zwanziger Jahre des 16. Jahrhunderts stellt eine innerhalb der Kirchengeschichte bis dahin völlig neuartige Erscheinung dar, die auch in der aufkommenden Publizistik der Zeit vielfältigen Niederschlag gefunden hat. Im Februar 1522 veröffentlichte Luther ein Gutachten, das in der Folgezeit zahlreiche Mönche und Nonnen zum Klosteraustritt motiviert zu haben scheint. Luther bestritt darin mit Verweis auf die evangelische Freiheit die Bindung der monastischen Gelübde Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, die gemeinhin als unauflöslich galten und deren Bruch nach spätmittelalterlicher Auffassung die ewige Verdammnis nach sich ziehen musste. Das Evangelium von der alleinseligmachenden Gnade Gottes in Jesus Christus, so Luthers Erkenntnis, mache alle menschlichen Bemühungen um einen gnädigen Gott - um "gute Werke", wie es in der Sprache der Zeit heißt - und damit auch das Klosterleben überflüssig. "Gott wolle keinen erzwungenen Dienst," und "nur wer Lust und Liebe zum Klosterleben habe, solle auch darinnen bleiben", forderte Luther.
Was aber bewog einzelne Mönche und Nonnen im konkreten Fall dazu ihr klösterliches Lebens hinter sich zu lassen und damit eine Lebensform aufzugeben, der jahrhundertelang die höchste theologische und gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht wurde und die seit dem frühen Christentum als ideale christliche Lebensform galt? Wie kam es dazu, dass Einzelne unter Berufung auf das Wort Gottes ihrer persönlichen Überzeugung gegen eine jahrhundertealte Mehrheitsmeinung folgten? Welche persönlichen, sozialen oder ordensspezifischen Voraussetzungen spielten dabei eine Rolle? Unter welchen Umständen vollzog sich ein Klosteraustritt und welche Folgen hatte er für die Betroffenen und ihr Umfeld?
Diesen Fragen wurde anhand von acht Fällen von Klosteraustritt aus den Jahren 1522 bis 1528 nachgegangen, in deren Zusammenhang es zur Veröffentlichung einer Rechtfertigungsschrift der Betroffenen gekommen war. Es handelt sich um gedruckte Selbstzeugnisse, in denen sechs Mönche und zwei Nonnen sich zu ihrer Abkehr vom geistlichen Stand bekennen und ihren Schritt zur Wiedererlangung der eigenen Ehre und zur Vermeidung von öffentlichem Ärgernis verteidigen. Diese Rechtfertigungsschriften stellen die maßgebliche Quelle der Untersuchung dar. Vier Fälle von Klosteraustritt wurden anhand bestimmter qualitativer Kriterien wie Ordenszugehörigkeit, regionaler Zuordnung oder dem Anteil an autobiographischem Material ausgewählt und in Form mikrohistorischer Fallstudien eingehend untersucht. Damit wurde ein Zugang zum Thema gewählt, der bei der Sicht der Betroffenen selbst einsetzt und damit das Faktum ernst nimmt, dass es sich bei den Klosteraustritten um individuell verantwortete Vorgänge handelt.
Die Abkehr einzelner Mönche und Nonnen vom Ordensleben vollzog sich demnach nicht in Gestalt eines plötzlichen Umbruches. Vielmehr ging dem faktischen Klosteraustritt bei einzelnen Klosterpersonen unter dem Einfluss reformatorischen Gedankengutes ein erkennbarer Prozess innerer Ablösung vom mittelalterlichen Ordensideal sowie die Erfahrung zunehmender Ausgrenzung ("Mobbing") bzw. Isolation innerhalb der Klostergemeinschaft voraus. Diese sich gegenseitig bedingenden Entwicklungen erzeugten bei den Betroffenen einen immer stärker werdenden Leidensdruck.
Besonderen Druck erzeugte dabei offenbar die Erfahrung, die neu gewonnene evangelische Überzeugung innerhalb des eigenen Konventes bzw. im Rahmen pastoraler Tätigkeit wie Predigt, Lehre und Seelsorge nicht weitergeben zu können oder durch das Verlassen des Klosters in die Tat umsetzen zu dürfen. In der Wahrnehmung der Betroffenen stellte sich dies nicht nur als Unterdrückung der evangelischen Wahrheit, sondern auch als Verbot individueller Glaubensaneignung dar, dem sie sich auf Dauer ohne Verletzung ihres Gewissens zu beugen nicht imstande sahen.
Die Rückkehr einzelner Klosterpersonen in die Welt erscheint vor diesem Hintergrund nicht nur als Klimax eines geradezu zwangsläufigen sozio-psychologischen Entwicklungsprozesses. Der freiwillige, von den Verhältnissen vor Ort zugleich mit erzwungene Klosteraustritt stellt sich auch als ein Akt der Emanzipation und Selbstabgrenzung der Betroffenen dar, in dem nicht zuletzt das Bedürfnis nach religiöser und personaler Individualität zum Ausdruck kommen dürfte, das seit der Reformation einen essentiellen Bestandteil evangelischer Identität darstellt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

weitere Preisträger